Die EM steht vor der Tür und gerade bei Großereignissen erwarten Gäste kostenfreies WLAN. Aber das Angebot von WLAN ist nicht risikofrei. Das Stichwort lautet 'Störerhaftung'.
Störerhaftung tritt vor allem dann auf, wenn Gäste über das hauseigene WLAN Musik oder Filme in sogenannten Filesharebörsen hochladen. Dies geschieht oftmals bereits dann, wenn der Gast sich Filme über diese Börsen anschaut. Dann erfolgt ein automatischer Abgleich mit den Filmen oder Musiktiteln, die auf seinem Endgerät vorgehalten werden – und genau dieser Upload ist illegal.
Das Thema hat große Relevanz. Das bestätigen auch Juristen. In Abmahnungsschreiben werden Hoteliers oder Gastronomen einer Urheberrechtsverletzung beschuldigt und neben einer Unterlassungserklärung werden Beträge zwischen 700 und 2000 Euro verlangt. Wenn aber ein paar Punkte beachtet werden, können Sie das Rechtsrisiko für Ihren Betrieb vermeiden.
- Gäste-WLAN immer vom hauseigenen Netzwerk trennen
- Der WLAN-Zugang muss mit einem Passwort geschützt werden
- Der Router sollte immer auf dem neuesten Stand sein
- Die Gäste sollten über das ordnungsgemäße Nutzerverhalten aufgeklärt werden und im Rahmen der Freischaltung den Nutzungsbedingungen zustimmen
In den meisten Fällen reicht die Beachtung dieser Bedingungen. Dann können Abmahnungen mit einem Schreiben abgewehrt werden. Wichtig ist: Immer auf Abmahnschreiben reagieren, sonst droht eine einstweilige Verfügung. Aber auf keinen Fall die Unterlassungserklärung unterschreiben. Fälle von Störerhaftung lassen sich nicht vollstänidg ausschließen.
Ohne kostenfreies WLAN geht es heute nicht mehr. Darüber sind sich alle Experten einig. Und die Gäste sowieso.
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